AGB


  • Umfang und Ausführung des Auftrages
    • Geschäftspartner des Auftraggebers ist die VMO Systemberatung GmbH.
    • Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg.
    • VMO ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages datenverarbeitender Unternehmen zu bedienen.
    • VMO wird im Rahmen eines Auftrages, die vom Auftraggeber genannten Tatsachen als richtig und vollständig zugrunde legen. Sie hat jedoch den Auftraggeber auf von ihr festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen.
    • Ändert sich die Rechtslage nach Beendigung der beratenden oder gutachterlichen Tätigkeit, so ist VMO nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebenden Konsequenzen hinzuweisen.
  • Mängelbeseitigung
    • Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung, kann er auch Minderung verlangen oder, falls die erbrachte Leistung in Folge der Nachbesserung ohne Interesse ist, vom Vertrag zurücktreten.
    • Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber innerhalb von 2 Wochen schriftlich geltend gemacht werden.
  • Haftungsbedingungen
    • Mündliche und fernmündliche Auskünfte sind ohne schriftliche Bestätigung grundsätzlich unverbindlich.
    • Schadensersatzansprüche gegen den Auftrag­nehmer sind unabhängig vom Rechtsgrund auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Haftung bei Verursachung von Schäden durch leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Auftrag­nehmer haftet nicht für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Auftrag­nehmers. Die Haftungsbeschränkungen gelten, soweit dies gesetzlich zulässig sind.
    • Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Hochrechnungen und Prognosen grund­sätzlich unverbindlich sind, und nur unter den zugrunde liegenden Annahmen Gültigkeit besitzen. Der Auftrag­nehmer haftet deshalb nicht für einen von der Prognoseberechnung abweichenden Verlauf.
  • Ausschlussklauseln
    • Jegliche Angaben zu Leistungsgrößen, steuerlichen Verläufen und sonstigen Stellungnahmen innerhalb der Gutachten, Kurztestate und sonstiger Ausarbeitungen erfolgen im Rahmen einer (versicherungs-)mathematischen Begutachtung. Die Erbringung dieser Leistung erfolgt daher in Abgrenzung zu jeglicher erlaubnis­pflichtigen Tätigkeit nach dem Steuerberatungsgesetz und/oder dem Rechtsdienst­leistungsgesetz und/oder dem Kreditwesengesetz, sowie ebenso in Abgrenzung zu den Tätigkeiten im Sinne der §§ 34c, 34d und 34d Gewerbeordnung.
  • Schutz des geistigen Eigentums
    • Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen eines Auftrages von VMO gefertigten Gutachten, Bericht und Berechnungen nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden.
    • Die Nutzungsrechte an den Leistungen im Sinne von (1) gehen erst nach vollständiger Bezahlung und nur im vertraglich vereinbarten Umfang auf den Auftraggeber über. Dies gilt insbesondere für die Verwendung der Ergebnisse versicherungs­mathe­matischer Gutachten in Geschäftsberichten und die Nutzung von Kurztestaten zur Meldung an den PSVaG.
  • Datenschutz
    • VMO ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Still­schwei­gen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber sie von dieser Schweigepflicht entbindet. Die Schweigepflicht besteht in gleichem Umfang für Mitarbeiter der VMO.
    • VMO darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftlichen Äußerungen über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.
    • VMO ist befugt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbe­stimmung des Auftrages zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
  • Gerichtsstand und anwendbares Recht
    • Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und der VMO unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    • Soweit rechtlich zulässig, ist der Firmensitz der VMO Erfüllungsort und Gerichtsstand.

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